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Informatives und Rechtliches zum Thema Sonnenschutz im Kindergarten

Informatives und Rechtliches zum Thema Sonnenschutz im Kindergarten

Der Besuch des Kindes eines Kindergartens wirft für Eltern immer wieder Fragen auf, dies trifft auch auf das Themenfeld Sonnenschutz zu.

Dürfen Erzieher Kinder mit Sonnencreme eincremen?

Vorweg: Ein Gesetz zu dieser Thematik gibt es nicht, auch wenn zum Eincremen mit Sonnenschutzprodukten immer wieder Diskussionen entbrennen.

Die einzelnen Kindergärten gehen sehr unterschiedlich mit dieser Frage um. Unbestritten ist das Eincremen und das Nachcremen eine Notwendigkeit, damit Kindergartenkinder während des Aufenthalts in der Betreuungseinrichtung keinen Sonnenbrand erleiden müssen.

Trotz dieser Notwendigkeit lehnen einige Kindertagesstätten und Kindergärten das Eincremen und Nachcremen der Kinder ab. Begründet wird ein solches Vorgehen unterschiedlich, oft wird die Forderung nach Eincremen mit mangelnder Zeit abgeschmettert. Leider kommen momentan auf einen Erzieher in den allermeisten Fällen wirklich viele Kinder, was die Begründung gar nicht so abwegig erscheinen lässt.

Oftmals wird das Eincremen/Nachcremen jedoch aus versicherungstechnischen Gründen nur ungerne und unter bestimmten Voraussetzungen erfüllt. Die Haftpflichtversicherungen der Einrichtungen bzw. der einzelnen Kindergärtnerinnen und Erzieher lehnen wohl nicht selten die Übernahme von Folgen des Eincremens mit Sonnencreme ab. Eine solche Folge ist beispielsweise eine Allergie oder eine Unverträglichkeit, ausgelöst durch das falsche Sonnenschutzprodukt. Es soll schon Fälle gegeben haben, bei denen die Eltern eines Kindes mit allergischer Reaktion auf ein Sonnenschutzprodukt Anzeige gegen die Erzieherin gestellt haben – erfolgreich.

Daher wünschen einige Kindergärten eine schriftliche Erlaubnis zum Eincremen von den Eltern, verlangen ein mit dem Namen des Kindes versehenes Sonnenschutzprodukt und cremen dann auch nur so lange, wie die Eltern rechtzeitig für Nachschub sorgen. Einige Einrichtungen regeln solche Fragen direkt im Betreuungsvertrag. Ist dies nicht der Fall, suchen Eltern am besten das Gespräch mit der Kindergärtnerin oder der Kindergartenleitung, um eine praktikable, für alle Seiten sichere Lösung zu finden. Das ist besonders notwendig, wenn das Kind empfindliche Haut hat oder gar eine Sonnenallergie aufweist.

Natürlich ist es immer besser und eine Pflicht, dass Eltern ihre Kinder vor dem Kindergartenbesuch morgens eincremen, so dass die Erzieher nur nachcremen brauchen. Wird das versäumt und es ist keine Sonnencreme für das Kind vorhanden – oder die Einrichtung verwehrt gänzlich das Eincremen – sind die Erzieher durchaus im Sinne des Kindeswohl dazu berechtigt, es anstatt draußen an der Sonne in den Innenräumen zu beschäftigen oder es mit langer Wechselkleidung zu versehen, damit es ebenfalls draußen sein kann.

Was muss ein Kindergarten an Sonnenschutz leisten?

Die Betreuer der Kindergartenkinder müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass die Schützlinge in jeder Weise unversehrt bleiben. Das bedeutet auch, dass sie die Kinder vor den Folgen von übermäßiger Sonneneinwirkung schützen müssen. Daher ist Sonnenschutz in jedem Fall von den Einrichtungen in der Art zu gewährleisten, dass die Kinder weder einen Sonnenbrand noch einen Sonnenstich erleiden.

Natürlich gehört die Bewegung an der frischen Luft täglich zum Programm für die Kleinen. Spielen im Freien ist wichtig für die Entwicklung und eine tolle Beschäftigung, die zum Bewegen und Erkunden einlädt. Daher muss das Außengelände Schattenplätze aufweisen. Gegebenenfalls dürfen die Kindergartenkinder bestimmte, sehr sonnenintensive Flächen nur zeitlich begrenzt benutzen, was in einem gewissen Rahmen völlig in Ordnung ist.

Ebenfalls muss das Gebäude mit geeigneten Maßnahmen vor zu viel Sonneneinwirkung geschützt werden. Sonnenschutz an den Fenstern ist wichtig und Terrassen sowie direkt an das Gebäude angrenzende Spielflächen benötigen Markisen, Schirme oder Sonnensegel, die Schatten spenden.
Sonst dürfen diese Areale ebenfalls nur begrenzt in der prallen Sonne von den Kindern betreten werden.

Davon abgesehen sollten die Erzieher Informationsveranstaltungen für Eltern abhalten und sie für das Thema Sonnenschutz sensibilisieren. Die Kinder sollten spielerisch mit den gefährlichen Seiten der Sonne und den Schutzmaßnahmen sowie Verhaltensweisen im Kindergartenalltag im Rahmen einer Themenwoche vertraut gemacht werden. Gehen die Erzieherinnen mit gutem Beispiel voran und cremen sich ebenfalls ein, setzen sich Sonnenhüte auf und tragen passende Kleidung, leben sie den Kleinen das richtige Verhalten vor. Kinder lernen durch Nachahmung, das sollte ausgenutzt werden – auch beim Sonnenschutz.

Wie muss der Kindergarten in Punkto Sonnenschutz gestaltet sein?

Eine kindgerechte, sichere, schützende und optisch ansprechende Gestaltung, die auch im Sinne des Kindeswohls beim Thema Sonnenschutz ist, kann durchaus von Kindergärten erwartet werden. Natürlich steht ein zweckmäßiger Sonnenschutz am Gebäude und auf dem Außengelände im Vordergrund, attraktive Lösungen gibt man als Eltern und Kinder den rein pragmatischen dennoch den Vorzug. Das farbenfrohe, kinderfreundliche Sonnenschutzmaßnahmen auch funktional, sicher und finanzierbar sind, steht heute außer Frage.

Tatsächlich geben sich die Planer neuer Kindergärten größte Mühe, diese Aspekte zu berücksichtigen, so dass Ansprüche von Eltern, Kindern und Finanzieren erfüllt werden. Ältere Kindergärten können durch formschönen und nützlichen Sonnenschutz wie bunte Sonnensegel, farbenfrohe Vorhänge und Lamellen in freundlich-bunten Farben und bei Bedarf ausfahrbaren Markisen sogar auch optisch aufgewertet werden. Im Vordergrund steht dennoch die Wirksamkeit von Sonnenschutzlösungen, die die Gestaltung des Kindergartens maßgeblich beeinflusst.